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Impressum
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Herausgeber: Frank Fuchs Friedrich-Ebert-Str. 5 50996 Köln
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Technische Realisierung: Fuchs Internet-Dienste Friedrich-Ebert-Str. 5 50996 Köln
www.50996.com
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Redaktion
Redakteure:
Frank Fuchs (ff) (verantwortlich) Sabine Fuchs (sf)
Freie Mitarbeiter:
Jakob Drechsler (jd) Angelika Staub(as)
email:redaktion@rodenkirchen.de
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Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Datenschutz Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.
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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
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AGB für Werbekunden
1. Auftragspartner, Werbeauftrag
1.1 Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle bei Fuchs Internet-Dienste buchbaren Werbeformate.
1.2 Fuchs Internet-Dienst (nachfolgend Fuchs I-D) übernimmt die Beratung und Vermarktung von Werbung auf www.Rodenkirchen.de. "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftrag eines Auftraggebers an Fuchs I-D zur Schaltung einer oder mehrerer Werbeflächen zum Zwecke der Verbreitung im World Wide Web.
1.3 Eine "Werbefläche" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: -einem Text, oder -einem Bild ("Button" oder "Banner") jeweils mit einer Verlinkung auf ein Angebot oder ein Produkt. 1.4 Einträge in unser Branchenverzeichnis sind auch ohne Link möglich. Die Formate sind in der Preisliste festgelegt.
2. Auftragsabschluß, Preise und Rabatte
2.1 Angebote von Fuchs I-D sind in jedem Fall freibleibend. Der Auftrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Werbeauftrags durch Fuchs I-D, durch Einstellen in die Internetseiten www.rodenkirchen.info oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande. Mündliche, insbesondere telefonische Bestätigungen können eine schriftliche Bestätigung nicht ersetzen. Der Auftrag kommt in dem bestätigten, ggf. vom Angebot abweichenden, Umfang zustande, auch wenn die Platzierung noch nicht festgelegt wurde.
2.2 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die einen Auftragsbestandteil bildende Preisliste. Die Gültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Anwendung, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist.
2.3 Die aktuellen Preise und Rabatte sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Diese verstehen sich grundsätzlich incl. MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Bei einer Änderung der Preisliste gilt die Regelung von Ziffer 10.
2.4 Eine Stornierung von Aufträgen ist möglich. Sie muss schriftlich bei Fuchs I-D eingehen. Bei einer Stornierung mindestens 2 Wochen vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Spätere Stornierungen werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Netto-Auftragswertes berechnet
3. Aufträge von Agenturen, Werbetreibenden
3.1 Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fuchs I-D.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Es gilt die Vergütung gemäß Auftragsbestätigung. Ist in der Auftragsbestätigung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste. Die genaue Abrechnung erfolgt zu Beginn des vereinbarten Schaltungszeitraumes. Ab einer Buchungssumme von € 150 inkl. MwSt. besteht die Möglichkeit im gegenseitigen Einvernehmen mit Fuchs I-D eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
4.2 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des vom Auftraggeber zu zahlenden Rechnungsbetrages ist der Tag der Gutschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Der jeweils fällige Betrag muss spätestens am 30. Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein
5. Zahlungsverzug
5.1 Wenn die Zahlungstermine und -fristen ohne rechtmäßigen Grund nicht eingehalten werden oder Fuchs I-D eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt wird, kann Fuchs I-D bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restliche Einstellung der Werbung Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Fuchs I-D berechtigt, auch während einer Werbungseinstellung das Einstellen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
5.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden für das Jahr Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 erhoben. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Fuchs I-D eine höhere oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
5.3 Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen von Fuchs I-D nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
6. Rahmenbedingungen für die Schaltung von Werbeflächen
6.1 Zur Schaltung von Werbeflächen stellt Fuchs I-D eine technische Plattform zur Verfügung. Nur im Rahmen der technischen Standards der Plattform ist die Schaltung von Werbeflächen möglich. Ein Erfolg der Werbefläche wird nicht zugesichert.
6.2 Die Platzierung von Werbung ist ausschließlich auf den in der Preisliste ausgewiesenen Flächen und nach den dort beschriebenen Vorgaben möglich.
7. Inhaltliche Beschränkungen und Haftung des Auftraggebers
7.1 Fuchs I-D behält sich vor, Werbeaufträge insgesamt oder einzelne Werbeflächen im Rahmen eines Werbeauftrages abzulehnen, sofern die Inhalte rechtswidrig sind, auf Angebote eines Wettbewerbers von Fuchs I-D verlinken - oder geeignet sind, das Ansehen von Fuchs I-D zu schädigen. Das gilt auch für Werbeaufträge, die auf solche Inhalte verweisen, - oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB), - den Krieg verherrlichen, - die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB).
7.2 Die Ablehnung eines Werbeauftrages wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
7.3 Für Inhalte, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, darf nur in einer Weise geworben werden, die für sich den Tatbestand der Jugendgefährdung noch nicht erfüllt.
7.4 Die Beachtung des Wettbewerbsrechtes sowie nationaler und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt Fuchs I-D von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Rechte durch die Veröffentlichung der Werbeflächen frei und erstattet Fuchs I-D die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang.
8. Werbematerial und Einstellung in Fuchs I-D
8.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen. Standardwerbeformen (z.B. Banner, Buttons) müssen bis spätestens 10 Werktage vor Schaltungsbeginn bei Fuchs I-D vorliegen; alle anderen Werbeformen bis spätestens 14 Werktage vor Schaltungsbeginn. Die elektronischen Vorlagen müssen bei Anlieferung eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet sein. Als Produktionsunterlagen werden die Werbebanner in folgenden Dateiformaten akzeptiert: GIF, JAVA, HTML. Abweichende Dateiformate sind nur nach Absprache mit Fuchs I-D möglich. Etwaige Abweichungen sind mit Fuchs I-D unverzüglich nach Auftragsabschluss schriftlich oder per Email abzustimmen. Fuchs I-D Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der letztmaligen Verbreitung des Werbemittels.
8.2 Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind innerhalb der ersten Woche nach Schaltungsbeginn zu rügen. Bei nachträglicher Reklamation trägt der Auftraggeber die Kosten der von ihm gewünschten Änderungen.
8.3 Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder nachträglicher Anlieferung des Werbematerials und bei Werbematerial mit nicht eindeutiger Kennzeichnung übernimmt Fuchs I-D keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels. Wenn Werbeaufträge aus den genannten Gründen nicht mehr oder falsch durchgeführt werden können, wird die vereinbarte Werbung dennoch in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Werbematerial.
9. Gewährleistung Fuchs I-D gegenüber dem Auftraggeber
9.1 Fuchs I-D gewährleistet Schaltungen der Werbeflächen auf der einvernehmlich festgelegten Seite und eine dem jeweils üblichen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbefläche.
9.2 Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Gründe aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrags nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Die Information erfolgt vor der Umstellung, sofern dies zeitlich vernünftigerweise möglich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Auftraggeber informiert, wenn die Werbeschaltung in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet wird. Sofern der Auftraggeber der Verschiebung der Durchführung des Werbeauftrages bzw. der Einbettung in ein anderes Umfeld nicht schriftlich binnen einer Frist von fünf Arbeitstagen widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers. Falls die Werbeschaltung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann oder falls der Auftraggeber der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen; es sei denn, das Auftragsvolumen ist bereits verbraucht. Die Produktionskosten der Werbeflächen werden nicht erstattet.
10. Preisänderungen
Änderungen der Preise und Rabatte sind jederzeit möglich. Sie werden von Fuchs I-D im Vorfeld schriftlich angekündigt. Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge sind die Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von Fuchs I-D mindestens einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden. Im Fall einer Preisänderung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch schriftliche Erklärung ausgeübt werden. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
11. Haftung
Fuchs I-D haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung der Hauptpflichten des Vertrages beruhen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.
12. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden und Änderungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Erfüllungsort und, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, auch Gerichtsstand ist Köln. Der Auftraggeber kann jedoch auch vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht verklagt werden. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im übrigen davon unberührt. Es gilt deutsches Recht.
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